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Gewährleistung

BULLS GEWÄHRLEISTUNG DER ZEG Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft e.G.

Wir gewähren auf alle Produkte die innerhalb der EU geltende Gewährleistung von 24 Monaten ab Erstverkaufsdatum. Näheres dazu finden Sie in unseren AGB.

Ansprechpartner bei allen Gewährleistungsansprüchen ist immer Ihr BULLS Fachhändler, von dem der Artikel bereitgestellt wurde. 

Abnutzungen und Verschleiß durch Gebrauch Ihres Fahrrads stellen keinen Mangel dar. Selbstverständlich haften wir aber für Material- oder Verarbeitungsfehler auch an Verschleißteilen, wenn diese schon bei Kauf vorlagen.

Von einer Gewährleistung ausgeschlossen sind generell Unfallschäden und Schäden durch Vandalismus.

Für eine Erweiterung der Gewährleistung, die alle Schäden bis hin zu einem umfassenden Diebstahlschutz abdeckt, bieten wir unseren Kunden den exklusiven Premiumschutz der ZEG Plus Garantie.


ZUSÄTZLICHE GARANTIEBESTIMMUNGEN FÜR E-BIKE FABRIKATE MIT BMZ-BATTERIEN

Garantiebedingungen der BMZ BATTERIEN-MONTAGE-ZENTRUM GMBH, Am Sportplatz 28-30, 63791 Karlstein am Main für BATTERIEN und LADEGERÄTE in E-Bikes der ZEG Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft, Köln und ihrer Gruppengesellschaften

1. Garantieerklärung

Wir gewähren für folgende Produkte unseres Hauses die nachstehende Garantie:

1.1 BATTERIEN
Wir garantieren für einen Zeitraum von 48 Monaten für BATTERIEN ab dem Modelljahr 2017 (ablesbar auf dem Typenschild der Batterie) eine Restkapazität >60% der Nennkapazität der jeweiligen Spezifikation der verwendeten Zelle. Des Weiteren garantieren wir für einen Zeitraum von 24 Monaten, dass die BATTERIEN frei von Verarbeitungsfehlern sind.     

1.2 LADEGERÄTE
Wir garantieren für einen Zeitraum von 24 Monaten für alle LADEGERÄTE ab dem Modelljahr 2017, dass diese frei von Verarbeitungsfehlern sind.

1.3  Maßgebend ist jeweils das Kaufdatum des Endkunden (Vorlage der Originalrechnung oder anderer aussagekräftiger Nachweis erforderlich).

2. Unsere Garantieleistungen stehen unter folgenden Voraussetzungen:

2.1 BATTERIE
a. Lagertemperatur
Die Haltbarkeitsgarantie ist abhängig von der sachgemäßen Handhabung der BATTERIE. Unsere Verpflichtungen aus dieser Garantieerklärung entfallen daher, wenn die Lagertemperatur wie folgt unter- bzw. überschritten wird: Bei einer Lagerung der BATTERIE muss die Batterie eine Kapazität von 20-50% aufweisen. Die BATTERIEN müssen in einem 18-Monats-Zeitraum einmal komplett entladen bzw. geladen werden. Ferner muss eine Luftfeuchtigkeit von 45-85% gewährleistet sein.

b. Sonstiges
Ein Anspruch auf eine Garantieleistung entfällt bei bloß geringfügigen Abweichungen von der Sollbeschaffenheit, die für die Gebrauchstauglichkeit unserer BATTERIEN und LADEGERÄTE unerheblich sind. Des Weiteren entfällt ein Anspruch auf eine Garantieleistung bei Schäden an BATTERIE und LADEGERÄT aufgrund chemischer oder mechanischer Einwirkungen, wie beispielsweise durch das Eindringen von Wasser oder Unfallschäden. Wir übernehmen des Weiteren keine Garantie bei anormalen Umweltbedingungen (beispielsweise Temperaturen über 50°C), sachfremden Betriebsbedingungen oder bei einer Berührung mit ungeeigneten Stoffen.

2.2 GENERELL (BATTERIE UND LADEGERÄT)
Wir leisten generell keine Garantie für unsere Produkte bei nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch. Daneben sind Garantieansprüche ausgeschlossen:

  • Die BATTERIE oder das LADEGERÄT wurde nicht entsprechend der Gebrauchsanweisung, die mit der BATTERIE oder dem LADEGERÄT ausgeliefert wird, installiert, eingesetzt und/oder verwendet.
  • Der Defekt ist nachweislich auf Dritteinwirkung zurückzuführen.
  • Der Defekt beruht auf Feuer, Frost, Gewalteinwirkung oder Beschädigungen aufgrund unsachgemäßer Benutzung.
  • Der Defekt basiert auf dem Einbau von Teilen, die nicht schriftlich von BMZ genehmigt wurden.
  • Die BATTERIE wird ohne schriftliche Genehmigung von BMZ für einen Zweck verwendet, der nicht dem ursprünglich angedachten Gebrauch entspricht.
  • Eine BATTERIE oder ein LADEGERÄT wurde ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch BMZ geöffnet.
  • Die Firmware oder andere Daten im Speicher einer BATTERIE oder eines LADEGERÄTES wurden ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens BMZ geändert.
  • Bei BATTERIE oder LADEGERÄT wurden die Artikelnummer oder Markierungen entfernt, verändert oder gefälscht.
  • Eine BATTERIE wurde nicht mit dem dazu gehörigen, von BMZ freigegebenen Ladegerät oder einem anderen von BMZ freigegebenen Ladegerät geladen.

3. Garantieansprüche sind vom Endkunden seinen Vertragspartnern gegenüber unverzüglich nach Auftreten eines Mangels geltend zu machen.

4. Die Garantieleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung des mangelhaften Teils oder einer Neulieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

5. Vor einer Garantieleistung überprüfen wir das Vorliegen eines Garantiefalls. Dies dauert maximal zehn Arbeitstage. Eine Garantieleistung führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiefrist, noch setzt sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für Austauschteile endet mit der Garantiefrist für das Ursprungsgerät.

6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere für Kosten, die bei einer üblichen Wartung gemäß der vorgesehenen Serviceintervalle für unsere BATTERIEN und LADEGERÄTE entstehen, stellen keine Garantieleistung dar. Gleiches gilt für Abschleppen, Transport, Fremdleistungen, Überstundenzuschläge, Fertigungskosten, Ausleihe von spezieller Ausrüstung und Testgeräten sowie sonstige, auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, es sei denn eine Haftung ist zwingend gesetzlich angeordnet.

7. Wir weisen darauf hin, dass die Ansprüche aus der Garantieleistung die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endkunden unberührt lässt. BMZ 09/2016

Die Garantiebedingungen der BMZ Batterien-Montage-Zentrum GmbH findest du noch einmal hier zum download:
Download der Garantiebedingungen für die 48 Monate Garantie für BMZ Akkus

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RAHMENGRÖßENBERATUNG

Die richtige Rahmengröße ist die Grundlage für Komfort, Leistungsfähigkeit und dauerhaften Fahrspaß

Über unsere Größenempfehlungen finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Faktoren und Maße, die Einfluss auf die Rahmengeometrie und am Ende auf die Sitzposition und das gesamte Fahrerlebnis haben. Die Angaben in der Tabelle sind Richtwerte. Je nach Körperbau kann die individuelle Rahmengröße abweichen. 

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