Informationspflicht
gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie Batteriegesetz (BattG)
Elektro- und Elektronikgeräte („Altgeräte) sowie Altbatterien und –akkus („Batterien“) dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen einer getrennten Erfassung zugeführt werden. Diese besondere Entsorgungspflicht ist erkennbar an folgendem Symbol auf der Batterien oder dem Altgerät:
Altgeräte und Batterien kannst du in einer Recyclingstelle in deiner Gemeinde zurückgeben. Zudem kannst du dein Altgerät bei deinem Servicepartner abgeben, wenn du bei uns ein gleichartiges neues Gerät kaufst. Altbatterien können ebenfalls bei deinem Servicepartner abgeben oder kostenfrei an uns zurückgeschickt werden.